AGB

ALLGEMEINE
GESCHÄFTS-BESTIMMUNGEN


All­ge­meines
  1. Die nach­fol­gen­den all­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen (im Fol­gen­den „AGB“ genannt) gel­ten für alle von Judith Hoppe FOTOGRAFIE durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
  2. Sie gel­ten als vere­in­bart, wenn ihnen nicht umge­hend wider­sprochen wird. Wenn der Kunde den AGB wider­sprechen will, ist dieses schriftlich bin­nen drei Werk­ta­gen zu erk­lären. Abwe­ichende Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den erlan­gen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
  3. Der Auftragnehmer kann die Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen selbst oder durch Dritte durchführen lassen.
  4. “Licht­bilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestell­ten Pro­dukte, gle­ich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wur­den oder vor­liegen (Daten auf CD, Fach­abzüge usw.).
  5. Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Auftragnehmer, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich.
  6. Der Shootingvertrag kommt durch eine mündliche Absprache oder Bestätigung per E-Mail/ Social-Media zustande.


Vergü­tung, Eigentumsvorbehalt, Leistungsstörung, Ausfallhonorar
  1. Für die Her­stel­lung der Licht­bilder wird ein Hon­o­rar als Stun­den­satz, Tages­satz oder eine vere­in­barte Pauschale erhoben. Nebenkosten wie Reisekosten, Spe­sen, Req­ui­siten, Stu­diomi­eten etc. sind, sofern nicht anders vere­in­bart, vom Auf­tragge­ber zu tragen.
  2. Soweit der Fotograf Kosten­vo­ran­schläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Pro­duk­tion Kosten­er­höhun­gen ein, sind diese vom Fotografen anzuzeigen. Wird die vorge­se­hene Pro­duk­tion­szeit aus Grün­den über­schrit­ten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusät­zliche Vergü­tung auf der Grund­lage des vere­in­barten Zei­thono­rars bzw. in Form einer angemesse­nen Erhöhung des Pauschal­hono­rars zu leisten.
  3. Die Zahlung erfolgt per Rechnung.
  4. Fäl­lige Rech­nun­gen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auf­tragge­ber gerät in Verzug, wenn er fäl­lige Rech­nun­gen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rech­nung oder gle­ich­w­er­ti­gen Zahlungsauf­forderung begle­icht. Dem Fotografen bleibt vor­be­hal­ten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fäl­ligkeit zuge­hen­den Mah­nung zu einem früheren Zeit­punkt herbeizuführen.
  5. Bis zur voll­ständi­gen Bezahlung des Kauf­preises bleiben die geliefer­ten Licht­bilder Eigen­tum und in den Hän­den des Fotografen.
  6. Im Falle einer Auftragsstornierung durch den Kunden nach verbindlicher Terminvereinbarung steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: Storno drei bis fünf Tage vor dem gebuchten Termin 50 %; ab zwei Tagen 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde.
 
 
Bild­bear­beitung
  1. Der Auf­tragge­ber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil erstellt und bear­beitet werden.
  2. Die nachträgliche Bear­beitung von Licht­bildern des Fotografen und ihre Vervielfäl­ti­gung und Ver­bre­itung, dazu zählen auch Umfär­bung in Schwarz-Weiß oder Sepia sowie nachträgliche Farbbear­beitung, ist nicht ges­tat­tet, es sei denn, es wurde eine geson­derte Vereinbarung getrof­fen.
  3. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen/Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Dies gilt auch für die digitale Bildbearbeitung und die daraus resultierende Bildwirkung und Farbgebung.
  4. Wünscht der Auftraggeber während und/oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
 

Urhe­ber­- und Nutzungsrecht
  1. Das Urhe­ber­recht der Licht­bilder liegt immer beim Fotografen.
  2. Der Auftragnehmer überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Lichtbildern auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung sowie die Nutzung zur Bewerbung des eigenen Unternehmens/der eigenen Marke. Die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte für diese Zwecke ist erlaubt.
  3. Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte müssen vorher schriftlich vereinbart werden.
  4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach voll­ständi­ger Bezahlung des Hon­o­rars an den Fotografen auf den Auftraggeber über.
  5. Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Lichtbilder im Nachhinein außerhalb der in Punkt 2 genannten – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen. Bei Zuwiderhandlung ist der Fotograf berechtigt das fällige Nutzungsrecht zzgl. einer Bearbeitungsgebühr zu erheben und dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für Lichtbilder, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.
  6. Der Auftragnehmer darf die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine, Social Media etc.). Dies erfolgt nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber.
  7. Die Roh-Daten (unbear­beit­ete Bilder) verbleiben beim Fotografen. Eine Her­aus­gabe der Roh-Daten an den Auf­tragge­ber erfolgt grund­sät­zlich nicht.
  8. Vorschaubilder, welche dem Auftraggeber ggf. zur Ansicht und Auswahl zur Verfügung gestellt werden, dürfen nicht veröffentlicht werden.

Lieferzeiten und Reklamation
  1. Nach Vor­sortierung stellt der Fotograf dem Auf­tragge­ber eine pass­wort­geschützte Online-Galerie für 14 Tage zur Ver­fü­gung, in welcher sich der Auf­tragge­ber die entsprechen­den Licht­bilder zur Bear­beitung auswählen kann.
  2. Nach­dem die Auswahl getrof­fen ist, wer­den die Licht­bilder durch den Fotografen voll­ständig bear­beitet. Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Licht­bilder an den Auftraggeber zu senden.
  3. Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist bin­nen vier Arbeitswochen nach Auswahl durch den Auftraggeber aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerun­gen kom­men. Diese betrieb­s­be­d­ingten Verzögerun­gen sowie Verzögerun­gen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Verzögerun­gen seit­ens des Labors oder dessen Trans­port­firma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  4. Sämtliche Arbeiten wer­den vom Fotografen mit der größt­möglichen Sorgfalt und nach bestem Kön­nen aus­ge­führt oder an andere Fir­men weit­ergegeben. Rekla­ma­tio­nen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von sieben Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vor­lage der bean­stande­ten Arbeit möglich.
  5. Beanstandungen, gleich welcher Art, müssen innerhalb von 7 Tagen nach Auslieferung der Fotografien beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
  6. Die Zusendung und Rück­sendung von Dateien, Bildern und Vor­la­gen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
  7. Bei Nachbestel­lun­gen kön­nen sich Farb­d­if­feren­zen gegenüber der Vor­lage oder den Erst­bildern ergeben. Eine Rekla­ma­tion ist hierdurch nicht berechtigt.
  8. Soll­ten dig­i­tal erwor­bene Licht­bilder in Eigen­ver­ant­wor­tung durch den Auf­tragge­ber entwickelt/gedruckt wer­den, so übern­immt der Fotograf hier­für keine Haf­tung für die Qual­ität der Ergeb­nisse. Far­bko­r­rekte Abzüge kön­nen über den Fotografen erwor­ben werden.
 
Haftung / Gefahrübergang
  1. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. Für Schäden oder Verlust der Fotografien haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  3. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
  4. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  5. Die Organisation und Vergabe von Buchungen sowie die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit & Todesfall des Fotografen oder im engen Freundes- und Familienkreis, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, höhere Gewalt, Verkehrsstörungen etc.), kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Der Fotograf wird sich in diesem Falle dringend um einen Ersatzfotografen/Ersatztermin bemühen und dem Kunden vorschlagen. Die bis dahin geleisteten Zahlungen sind vom Fotografen komplett zurückzuerstatten.
  6. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauer­haftigkeit der Lichtbilder nur im Rah­men der Garantieleis­tun­gen der Her­steller des Fotomaterials.
  7. Der Fotograf verwahrt die ausgewählten Negative/RAW-Daten sowie die entwickelten JPGs sorgfältig bis zu einem Jahr nach Beendigung des Auftrages. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach dieser Frist zu vernichten.
 
Datenschutz
  1. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages sowie steuerrechtlich und/oder durch die Betreuung eines Steuerberaters erforderlich.

Widerrufsrecht
  1. Der Auftraggeber hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit dem Auftragnehmer zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass er die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Der Widerruf ist zu richten an: Judith Hoppe FOTOGRAFIE / Falkenstraße 6 / 23564 Lübeck oder per Mail an hallo@judithhoppe-fotografie.de.
  2. Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.
  3. Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er den Auftragnehmer von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
  4. Ist dies nicht der Fall, hat der Auftragnehmer alle Zahlungen, die vom Auftraggeber entrichtet wurden, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags beim Auftragnehmer eingegangen ist. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, dass der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
 
Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfül­lung­sort für alle Verpflichtungen aus dem Ver­tragsver­hält­nis ist Lübeck.
  2. Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
  4. Diese AGB gelten ab dem 01.06.2021.
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